MetallRente in Gummersbach und Umgebung
Neues zum 01.01.2022, Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% jetzt verpflichtend auch für bestehende Verträge:
Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen fast alle Beschäftigten, die sich neu für Entgeltumwandlung entscheiden, 15% des umgewandelten Betrages als Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge spart.
Zudem müssen ab 2022 Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. Bisher war die Zuschusspflicht nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Neuzusagen in der bAV beschränkt.
Tarifverträge können von dieser gesetzlichen Regelung abweichen. Unabhängig davon sind freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung jederzeit möglich.