MetallRente in Bergneustadt und Umgebung
Neues zum 01.01.2019, Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%:
Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen alle Beschäftigten, die sich neu für Entgeltumwandlung entscheiden, 15% des umgewandelten Betrages als Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge spart.
Tarifverträge können von dieser gesetzlichen Regelung abweichen. Unabhängig davon sind freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung jederzeit möglich.